MIET-Verwaltungen

Die Verwalterleistung in der Miet- u. SEV-Verwaltung

Die Beauftragung eines Verwalters mit der Verwaltung fremden Eigentums ist eine Vertrauenssache. Wir wissen dies und wir werden deshalb nach besten Kräften diese verantwortungsvolle Aufgabe erledigen. Im Rahmen unserer Arbeit bekennen wir uns ausdrücklich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz des Privateigentums an Grund und Boden, ohne dabei dessen besondere Sozialpflicht zu verkennen. Wir werden stets bemüht sein, das Eigentum des Auftraggebers zu erhalten und Schaden abzuwehren. Im Verkehr mit den Mietern werden wir als Sachwalter fremden Vermögens, die Belange des Vermieters beachten und dafür Sorge tragen, dass Rechte und Pflichten in der von dem Gesetzgeber vorgesehenen Art und Weise gewahrt bleiben.

Regelleistungen des Verwalters in der Verwaltung vermieteten Wohnraums

Wesentliche Aufgaben der kaufmännisch-organisatorischen Verwaltung:

  1. Pünktliche Bezahlung aller das Mietobjekt betreffenden Bewirtschaftungs- und sonstigen Kosten, nach vorheriger Prüfung.
  2. Erstellung der jährlichen Gesamteinnahmen- und Ausgabenrech-
    nung für den Eigentümer.
  3. Erledigung des gesamten, vertragsbezogenen mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern auf der Grundlage der gültigen Gesetzgebung (§§ 535-581 BGB), einschließlich der Ausfertigung von Mietverträgen und der entgegennahmen von Mietvertragskündigungen.
  4. Mieten- und Nebenkosten sowie sonstige Zahlungen in Empfang zu nehmen, deren rechtzeitigen Eingang zu überwachen und darüber im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns Buch zu führen. Geltendmachung aller Ansprüche, die dem vermietenden Eigentümer aus dem Mietverhältnis zustehen.
  5. Erstellung der Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) mit Zustellung an die Mieter bis spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungs-Zeitraums. Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das laufende Wirtschaftsjahr.
  6. Den Eigentümer im Außenverhältnis, insbesondere gegenüber einzelnen Mietern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie Ansprüche des Eigentümers gegen Dritte auch in eigenem Namen, bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsan-
    waltes, geltend zu machen.
  7. Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Vorgaben.
  8. Überprüfung von Möglichkeiten zur Mieterhöhung nach Gesetzeslage, Empfehlungen diesbezüglich an den Eigentümer bzw. deren Durchführung nach geltendem Recht, im Auftrag des Eigentümers.
  9. Überwachung von Mieterwechseln; Wohnungsabnahmen mit Abnahmeprotokoll durchführen.
  10. Eine objektbezogene Hausordnung aufzustellen und für deren Einhaltung zu sorgen.
  11. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen zu sorgen, Lieferungs- u. sonstige Verträge abzuschließen.
  12. Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Verwaltungsobjekt im Einver-
    nehmen mit dem Hauseigentümer, Abwicklung von Schadens- fällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten namens des Eigentümers.
  13. Einstellung und Entlassung, Anleitung und Überwachung von Hilfskräften, wie Hausmeister, Reinigungspersonal und derglei-
    chen.
  14. Beschaffung der erforderlichen Gebrauchsgegenstände für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung, wie Geräte für den Hausmeister, Bestellung von Versorgungsgütern, wie z.B. Heizmaterial usw.

Wesentliche Aufgaben der technischen Verwaltung:

  1. Die laufende Begehung und die Überwachung des baulichen Zustandes des Verwaltungs-Objektes, falls erforderlich unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter nach vorheriger Absprache mit dem Hauseigentümer.
  2. Überprüfung gemeldeter Mängel und Schäden des Mietobjektes, Veranlassung der Beseitigung.
  3. Abschluss von Wartungsverträgen und die Vergabe von Wartungsarbeiten.
  4. Selbstständige Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen im Rahmen der laufenden Instandhaltung, unter Auswahl geeigneter Fachfirmen, bis zu einer, der Höhe nach festzulegenden, maximalen Auftragssumme. Aufträge über dem festgelegten Limit werden nur nach Absprache und Bestätigung des Hauseigentümers vergeben.
  5. Bei Bedarf, die Aufstellung einer mittelfristig bis langfristig angelegten Instandhaltungsplanung mit entsprechender Kosten-
    übersicht.

Außerordentliche Leistungen des Verwalters

Zu den außerordentlichen Leistungen des Verwalters gehören alle die Leistungen, die nicht regelmäßig und wiederkehrend erbracht werden und die tatsächlich nur mit größerem Zeitaufwand zu bewältigen sind. Maßnahmen, die z.B. das Ziel haben, nicht ordnungsgemäße Verhältnisse in einer Liegenschaft zu beseitigen.

Dies können dann beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung größerer gerichtlicher Auseinander -Setzungen im Auftrag des Eigentümers sein. Oder der Verwalter wird von dem Eigentümer beauftragt, größere bautechnische Maßnahmen, mit umfangreichem organisatorischem Aufwand und entsprechender Bauleitungshaftung durchzuführen. Oder es sind Sonderwünsche eines Eigentümers zu er-
füllen. Auch die Aufarbeitung fehlender Objektunterlagen, wie beispielsweise umfangreiche Nachbuchungen usw. sind den außer- ordentlichen Maßnahmen zuzuordnen.

Alle außerordentlichen Leistungen werden auf der Grundlage eines mit dem Eigentümer abgeschlossenen Verwaltervertrages erbracht und erst nach Zustimmung des Eigentümers umgesetzt.

Ganz außerordentliche Leistungen des Verwalters

Dazu zählen wir unsere Leistungen in der Beratung unserer Eigentümer in wohnwirtschaftlich- rechtlicher Hinsicht, unter strikter Beachtung des Rechtsberatungsgesetzes. Mit unserer, in über zwei Jahrzehnten, gesammelten Erfahrung im Immobilienmanagement helfen wir damit unseren Kunden, Fehler zu vermeiden und bares Geld zu sparen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind sicher,
auch Ihren Ansprüchen gerecht werden zu können!

Sie haben weitere Fragen?

Sie möchten die Verwaltung Ihrer Immobilie in neue Hände geben?

Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!